Gleichwertigkeitsnachweis gemäß KfW-Wärmebrückenempfehlungen (Formblatt A)
Weitere Informationen zu KfW-Wärmebrückenbewertungen finden Sie in unserer Infothek »
Für einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß KfW - Formblatt A - können zusätzlich zum GEG Verfahren (Gleichwertigkeit gem. DIN 4108 Bbl 2) auch Wärmebrücken gemäß der KfW-Wärmebrückenempfehlungen in ihrer Gleichwertigkeit nachgewiesen werden. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/(m²K). Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt KfW-Wärmebrückenberechnung sowie Formblatt A der KfW.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
- Gleichwertigkeitsnachweis gemäß DIN 4108 Bbl. 2, siehe dazu unter Gleichwertigkeitsnachweis gemäß DIN 4108 Bbl. 2
- Gleichwertigkeit gemäß KfW-Wärmebrückenempfehlung, s.u.
Gleichwertigkeit gem. KfW-Wärmebrückenempfehlung
Wärmebrücken Pro: Gleichwertigkeitsnachweis - WBR anlegen
Nachdem Sie alle möglichen Wärmebrücken gem. DIN 4108 Bbl. 2 erfasst haben, können Sie diese jetzt durch Wärmebrücken gem. KfW-Wärmebrückenempfehlungen ergänzen.
- Wählen Sie im Register GEBÄUDEDATEN den Eintrag WÄRMEBRÜCKEN(die bereits erfassten Wärmebrücken werden in einer Liste angezeigt).
- Klicken Sie auf das Symbol
Wärmebrücke bearbeiten (KfW-Wärmebrückenempfehlung)
Wärmebrücken Pro: Nachweisverfahren bildlich (Geometrie/Materialien)
Wärmebrücken Pro: Wärmebrückendatenbank
Wärmebrücken Pro: Gleichwertigkeitsnachweis bildlich Detail
- Klicken Sie dazu in der Liste der Wärmebrücken das Symbol
- Wählen Sie im Auswahlfeld NACHWEISVERFAHREN auf BILDLICH (GEOMETRIE/MATERIALIEN).
- Wählen Sie eine Wärmebrücke aus der Wärmebrückendatenbank. Klicken Sie dazu das Symbol
- Die angezeigten Wärmebrücken können gefiltert werden. Wählen Sie dazu ggf. den Regelquerschnitt oder geben Sie eine Bezeichnung zur gesuchten Wärmebrücke ein.
- Wählen Sie die gewünschte Wärmebrücke und übernehmen Sie diese mit OK.
- Prüfen Sie die Einhaltung der KfW-Randbedingungen.
- Erfassen Sie ggf. weitere Wärmebrücken.
Wärmebrückenfaktor prüfen
Wärmebrücken Pro: Gleichwertigkeitsnachweis KfW eingehalten
- Klicken Sie im Register GEBÄUDEDATEN auf den Eintrag WÄRMEBRÜCKEN. Es werden alle erfassten Wärmebrücken angezeigt. Die eingehaltenen Wärmebrücken werden durch ein Häkchen gekennzeichnet. Wurden alle Wärmebrückenbedingungen eingehalten, so wird der Wärmebrückenfaktor automatisch auf 0,05 W/(m²K) gesetzt und die Option EINGEHALTEN aktiviert.
- Ggf. können Sie den Wärmebrückenfaktor überschreiben oder die Option EINGEHALTEN manuell setzen; sofern Sie den Nachweis extern (nicht über EVEBI) geführt haben.
