Maße des Gebäudes erfassen
Hinweis: Für die Bearbeitung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 gelten eigene Bestimmungen, siehe unter: Gebäudedimensionierung (DIN V 18599).
Bearbeiten der Maße des Objektes
Gegebenenfalls werden Sie vom Programm direkt zu den allgemeinen Daten geführt, ansonsten rufen Sie die Maske auf.
- Wählen Sie links das Register Gebäudedaten.
- Klicken Sie im Navigationsbereich auf den Eintrag Allgemeine Daten. Die Maske zu den allgemeinen Daten wird geöffnet.
- Wählen Sie ggf. das Register Maße.
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Geben Sie die Daten ein.
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beheizte Fläche, Raumhöhe: Diese Maße werden in der Zone/den Zonen des Gebäudes ermittelt und in diese Maske übernommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Zonen des Gebäudes
- beheizte Fläche: Die beheizte Wohnfläche (auch nur teilweise beheizte) sollte möglichst genau erfasst werden (in den Zonen), da auf diese Größe oft Bezug genommen wird (z. B. bei der Energiekennzahl). Die beheizte Wohnfläche entspricht nicht der Nutzfläche AN nach GEG. Die Nutzfläche wird in Abhängigkeit der Raumhöhe automatisch ermittelt über das Volumen.
Hinweis zur Berechnung der Gebäudenutzfläche AN für Wohngebäude:
AN \= 0,32 x Ve bzw. für Geschosshöhe (Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden des darüber liegenden Geschosses) > 3 m oder \< 2,5 m gilt: AN \= (1/hG – 0,04) x Ve Für Wohngebäude kann die beheizte Fläche nach der Wohnflächenverordnung angegeben werden. Dabei sind Flächen mit einer Raumhöhe unter 1 m gar nicht und Flächen mit einer Raumhöhe von 1 m bis 2 m zur Hälfte anzusetzen.
- Raumhöhe: Die Raumhöhe bestimmt, zusammen mit der Wohnfläche, das Volumen des Gebäudes (automatische Berechnung). Gibt es unterschiedliche Raumhöhen, so ist eine Mittelung vorzunehmen. Geben Sie hier die lichte Raumhöhe ein! Bei der Ermittlung der Geschosshöhe werden 24 cm Deckenhöhe addiert.
- äußeres Gebäudevolumen: Hierbei handelt es sich um das beheizte Gebäudevolumen Ve (Bruttovolumen), das von der ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.
