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Daten für die Referenzbeleuchtung bei Errichtung von Nichtwohngebäuden

Übersicht zum Referenzgebäudeverfahren

Nach GEG §18 Absatz 1 Anlage 2 ist bei Errichtung eines Nichtwohngebäudes folgende Referenzbeleuchtung einzuhalten:

Tageslichtversorgungsfaktor bei Sonnen- und/oder Blendschutz CTL,Vers,SA nach DIN V 18599-4:2011-12 kein Sonnen- oder Blendschutz vorhanden 0,7
Blenschutz vorhanden 0,15
Sonnenschutzvorrichtung Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich ggf. aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach §14 GEG
Beleuchtungsart direkte/indirekte Beleuchtung mit verlustarmen Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe außer für Zone 6 \& 7
Regelung der Beleuchtung je nach Zone (GEG §18 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 3.2) Präsenzkkontrolle manuelle Kontrolle (ohne Präsenzmelder)
tageslichtabhängige Kontrolle manuelle Kontrolle

Diese Daten werden automatisch von EVEBI verwendet, um den Endenergiebedarf Beleuchtung für das Referenzgebäude zu ermitteln.