KfW Kurzverfahren

Das KfW-Wärmebrückenkurzverfahren - Formblatt D - unterstützt die Nachweisführung für Bestandsgebäude und Neubauten. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor von 0,025 W/(m²K) bis 0,035 W/(m²K). KfW-Wärmebrückenkurzverfahren

Hinweis: Auch hier muss ein Gleichwertigkeitsnachweis durchgeführt werden. Falls dieser nicht extern durchgeführt wird, benötigen Sie das Modul EVEBI-Wärmebrücken Pro.

Folgende Schritte sind durchzuführen:

  1. Prüfen auf Einhaltung der Eigenschaften des KfW-Effizienzhauses gemäß den KfW-Bedingungen (s.u.).
  2. Die Details der KfW-Wärmebrückenempfehlungen werden komplett umgesetzt. Hierzu kann der Gleichwertigkeitsnachweis nach Formblatt A erfolgen. Informationen dazu finden Sie unter Gleichwertigkeitsnachweis. Ggf. kann hier auch der Referenzwert der Wärmebrücke nachgewiesen werden (max. 65% des vergleichbaren Referenzwertes gemäß DIN 4108 Bbl 2).

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Modul Wärmebrücken Pro