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Pauschaler Wärmebrückenzuschlag

Festlegen eines pauschalen Wärmebrückenfaktors

  1. Wählen Sie unter dem Register Gebäudedaten den Eintrag Wärmebrücken.
  2. Wählen Sie aus der Liste der Berechnungsverfahren den Eintrag pauschaler Wärmebrückenzuschlag.

    Auswahl pauschaler Wärmebrückenzuschlag

Der Wärmebrückenzuschlag wird auf 0,10 W/(m²K) gesetzt.

Info

Es wird zwischen folgenden Zuschlägen unterschieden:

  • Zuschlag von 0,1 W/(m²K) auf die Gebäudehülle ohne erforderlichen Nachweis.

  • Zuschlag von 0,05 W/(m²K) bei Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Kategorie A.

  • Zuschlag von 0,03 W/(m²K) bei Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Kategorie B.

  • Zuschlag von 0,15 W/(m²K) bei AW-Sanierung mit Innendämmung.

Vorwiegend innen gedämmte Außenwände

Handelt es sich um vorwiegend innen gedämmte Bauteile, kann die Option überwiegend innen gedämmte Wände aktiviert werden. Diese Option wird automatisch gesetzt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es sind mehr als 50% der Außenbauteile mit einer innenliegenden Dämmschicht versehen.

  • Es existiert eine eingebundene Massivdecke in der Gebäudehülle.

Der Wärmebrückenzuschlag wird damit auf 0,15 W/(m²K) gesetzt.