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Gleichwertigkeitsnachweis (DIN 4108 Beiblatt 2)

Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 kann ein Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/(m²K) bzw. 0,03 W/(m²K) angesetzt werden.

Es wird unterschieden zwischen:

  • DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06
    • Kategorie A (normales Niveau), entspricht dem Zuschlagswert 0,05 W/(m²K).
    • Kategorie B (höherwertiges Niveau), entspricht dem Zuschlagswert 0,03 W/(m²K)

Gleichwertigkeitsnachweis durchführen

  1. Wählen Sie unter dem Register Gebäudedaten  den Eintrag Wärmebrücken (die ggf. bereits erfassten Wärmebrücken werden in einer Liste angezeigt).

  2. Wählen Sie aus der Liste der Berechnungsverfahren den Eintrag (erweiterter) Gleichwertigkeitsnachweis