Gleichwertigkeitsnachweis (DIN 4108 Beiblatt 2)
Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 kann ein Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/(m²K) bzw. 0,03 W/(m²K) angesetzt werden.
Es wird unterschieden zwischen:
- DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06
- Kategorie A (normales Niveau), entspricht dem Zuschlagswert 0,05 W/(m²K).
- Kategorie B (höherwertiges Niveau), entspricht dem Zuschlagswert 0,03 W/(m²K)
Gleichwertigkeitsnachweis durchführen
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Wählen Sie unter dem Register Gebäudedaten den Eintrag Wärmebrücken (die ggf. bereits erfassten Wärmebrücken werden in einer Liste angezeigt).
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Wählen Sie aus der Liste der Berechnungsverfahren den Eintrag (erweiterter) Gleichwertigkeitsnachweis.