Wärmebrücken bearbeiten Rechnerischer (erweiterter) Gleichwertigkeitsnachweis
Wärmebrücken bearbeiten (DIN 4108 Bbl. 2) - Rechnerischer (erweiterter) Gleichwertigkeitsnachweis
Ist bildlich keine Übereinstimmung zu erzielen, so kann die Gleichwertigkeit des entsprechenden Anschlussdetails mit einer Wärmebrückenberechnung nach dem in DIN EN ISO 10211 beschriebenen Verfahren oder nach DIN 4108 Bbl. 2:2019-06, Abschnitt 6 (Ersatzsystem, Referenzwert) bzw. rechnerisch nachgewiesen werden.
- Wählen Sie im Projekt-Explorer die gewünschte Wärmebrücke aus. Es erscheint ein weiterer Dialog zur Angabe der Wärmebrückendetails (siehe Bild).

- Wählen Sie das NachweisverfahrenRechnerisch (Psi-Wert). Der Dialog wird entsprechend angepasst.
- Tragen Sie den ermittelten Psi-Wert des Wärmebrückendetails ein (rechnerisch ermittelt bzw. aus Veröffentlichung, Wärmebrückenkatalog oder Herstellernachweis).
- Nur bei Fenstern/Fenstertüren/unterem Anschluss derselben: Wählen Sie ggf. die Option Ersatzsystem. (DIN 4108 Bbl. 2, Abschnitt 6)
- Ist ermittelter Psi-Wert > Referenzwert-Psi-Wert (bzw. Psi-Wert Ersatzsystem): Es ist zusätzlich die Länge sowie der Fx-Wert der Wärmebrücke einzutragen. Der Wärmebrückenaufschlag wird berechnet und die Differenz zum angezeigten Referenzwert auf den eigentlichen Wärmebrückenzuschlag addiert. Man spricht hierbei vom erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis.