KfW-Wärmebrückenkurzverfahren (Formblatt D)
Weitere Informationen zu KfW-Wärmebrückenbewertungen finden Sie in unserer Infothek »
Das KfW-Wärmebrückenkurzverfahren - Formblatt D - unterstützt die Nachweisführung für Bestandsgebäude und Neubauten. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor von 0,025 W/(m²K) bis 0,035 W/(m²K). Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt KfW-Wärmebrückenberechung sowie Formblatt D der KfW.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
- Die Details der KfW-Wärmebrückenempfehlungen werden komplett umgesetzt. Hierzu kann der Gleichwertigkeitsnachweis nach Formblatt A erfolgen. Informationen dazu finden Sie unter Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Formblatt A.Ggf. kann hier auch der Referenzwert der Wärmebrücke nachgewiesen werden (max. 65% des vergleichbaren Referenzwertes gemäß DIN 4108 Bbl 2).
- Prüfen auf Einhaltung der Eigenschaften des KfW-Effizienzhauses gemäß den KfW-Bedingungen (s.u.).
KfW-Wärmebrückenkurzverfahren durchführen

- Wählen Sie unter dem Register Gebäudedaten den Eintrag Wärmebrücken.
- Wählen Sie aus der Liste der Berechnungsverfahren den Eintrag Kfw-Kurzverfahren.
- Prüfen Sie die Einhaltung der KfW-Bedingungen (Basiswert, Gebäudeparameter, Holzbaubonus).
- Sofern die KfW-Bedingungen eingehalten wurden: Erfassen Sie die Wärmebrücken gemäß der KfW-Wärmebrückenempfehlung. Informationen dazu finden Sie unter Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Formblatt A.
- Prüfen Sie den Wärmebrückenfaktor. Nur wenn der Gleichwertigkeitsnachweis nach KfW-Wärmebrückenempfehlung eingehalten wird, erscheint auch der verminderte spezifisch Wärmebrückenzuschlag in der Kopfzeile hinter dem Eingabefeld des Berechnungsverfahrens.