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KfW-Wärmebrückenkurzverfahren (Formblatt D)

Weitere Informationen zu KfW-Wärmebrückenbewertungen finden Sie in unserer Infothek »

Das KfW-Wärmebrückenkurzverfahren - Formblatt D - unterstützt die Nachweisführung für Bestandsgebäude und Neubauten. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor von 0,025 W/(m²K) bis 0,035 W/(m²K). Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt KfW-Wärmebrückenberechung sowie Formblatt D der KfW.

Folgende Schritte sind durchzuführen:

  1. Die Details der KfW-Wärmebrückenempfehlungen werden komplett umgesetzt. Hierzu kann der Gleichwertigkeitsnachweis nach Formblatt A erfolgen. Informationen dazu finden Sie unter Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Formblatt A.Ggf. kann hier auch der Referenzwert der Wärmebrücke nachgewiesen werden (max. 65% des vergleichbaren Referenzwertes gemäß DIN 4108 Bbl 2).
  2. Prüfen auf Einhaltung der Eigenschaften des KfW-Effizienzhauses gemäß den KfW-Bedingungen (s.u.).

KfW-Wärmebrückenkurzverfahren durchführen

EVEBI - Wärmebrücken Pro: KfW-Kurzverfahren
Wärmebrücken Pro: KfW-Kurzverfahren

  1. Wählen Sie unter dem Register Gebäudedaten den Eintrag Wärmebrücken.
  2. Wählen Sie aus der Liste der Berechnungsverfahren den Eintrag Kfw-Kurzverfahren.
  3. Prüfen Sie die Einhaltung der KfW-Bedingungen (Basiswert, Gebäudeparameter, Holzbaubonus).
  4. Sofern die KfW-Bedingungen eingehalten wurden: Erfassen Sie die Wärmebrücken gemäß der KfW-Wärmebrückenempfehlung. Informationen dazu finden Sie unter Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Formblatt A.
  5. Prüfen Sie den Wärmebrückenfaktor. Nur wenn der Gleichwertigkeitsnachweis nach KfW-Wärmebrückenempfehlung eingehalten wird, erscheint auch der verminderte spezifisch Wärmebrückenzuschlag in der Kopfzeile hinter dem Eingabefeld des Berechnungsverfahrens.