Ergebnisse zu den Förderprogrammen
Die Ergebnisse zu den aktiven Förderprogrammen können einerseits in einem Förderbericht und andererseits im Beratungsbericht (nur für Bestandsgebäude mit Varianten) ausgegeben werden. Neben den Gebäudedaten und den energetischen Kennwerten werden die wirtschaftlichen Kenndaten (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) und ggf. eine Beschreibung der Maßnahmen ausgegeben.
Folgende Schritte sind durchzuführen.
-
KfW-Onlinebestätigung über KfW.xml für die Bestätigung zum Antrag (BzA) oder BAFA-Bestätigung für die technische Projektbeschreibung (TpB)
-
Dokumentation der Berechnungsergebnisse (vollständige Berechnungsunterlagen und dafür relevante Nachweise).
-
Ausgabe des Energieausweises beim Neubau. Ausgabe des Energieausweises für den sanierten Bestandsbau, sofern dies gefordert ist.
-
Ausgabe des Förderberichtes mit Ausführung der energetischen Kennwerte, wirtschaftlichen Kennwerte und ggf. den durchzuführenden Maßnahmen.
Beachten Sie die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen innerhalb der ersten Zinsbindung durch den Antragsteller! Dazu gehören die vollständigen Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus bzw. der Nachweis zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der geförderten Einzelmaßnahmen. Genaue Informationen dazu finden Sie in dem Dokument zur Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen.
Nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubau
- Als Sachverständiger müssen Sie gemeinsam mit dem Antragsteller nach Durchführung der Sanierung oder des Neubaus eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW, oder einen technischen Projektnachweis (TpN) bei der BAFA einreichen.