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Förderung von Einzelmaßnahmen

Einzelne Sanierungsschritte können über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen gefördert werden. Sofern von EVEBI eine Einzelmaßnahmenförderung als bestmögliche Förderung erkannt wird, wählt EVEBI automatisch die jeweiligen Einzelmaßnahmen an.

Einzelmaßnahmen- Förderung im Wohngebäude

Vorgehen zum Bearbeiten des Förderprogrammes der Einzelmaßnahmen

1. Wechseln Sie auf das Register Varianten.

2. Wählen Sie im Navigationsbereich die gewünschte Variante und klicken Sie innerhalb der Variante auf den Eintrag Förderrechner > Einzelmaßnahmen-Förderung.
In diesem Dialog werden die Ergebnisse der aktuellen Variante hinsichtlich der Einzelmaßnahmen-Förderung ausgegeben.

3. Wählen Sie im Navigationsbereich das zu bearbeitende Förderprogramm. Es erscheint der zum Förderprogramm zugehörige Dialog.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der zu der jeweiligen Förderung zugeordneten Maßnahmen befindet sich unter dem Anstrich der Einzelmaßnahmen-Förderung. Zum Beispiel sind ein Fenstertausch, eine Außenwanddämmung und eine Dachdämmung der Förderung zur Gebäudehülle zugeordnet.

4. Die automatische Förderauswahl kann vom Nutzer manuell angepasst und bearbeitet werden. Eine Übersicht zu den Förderprogrammen mit vielen Informationen finden Sie dazu in unserer Infothek.

Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle im Wohngebäude

Werden Fördervoraussetzungen in einer Maßnahme nicht eingehalten, gibt es in der Spalte Info einen Hinweis, warum die Maßnahme nicht förderfähig ist.

Einzelmaßnahmen der Solarkollektoranlage im Wohngebäude

Erläuterungen zu den Daten

Maßnahme:

  • EVEBI prüft jede einzelne Maßnahme auf Einhaltung der Mindestanforderungen. Ist eine Maßnahme nicht förderfähig, so wird dies durch eine kurze Information begründet. Über die Option Maßnahme automatisch wählen werden nur die förderfähigen Maßnahmen aktiviert.
  • Es werden nur die Kosten der förderfähigen Maßnahmen in die energetisch motivierte Investition übernommen.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Software prüft automatisch die Einhaltung von Fördervoraussetzungen wie Alter der Anlage, Wärmeleistung des Biomassekessels, Hydraulischer Abgleich, etc.

Weitere Fördervoraussetzungen (ungeprüft):

  • Weitere Fördervoraussetzungen, welche die Software nicht prüfen kann.

Wirtschaftliche Kenndaten:

Investition:

  • Maximal förderfähige Kosten: maximal förderfähige Kosten unter Berücksichtigung der Anzahl der Wohneinheiten
  • Förderfähige Kosten vorheriger Sanierungsschritte: Eine Förderung aus vorherigen Sanierungsschritten kann berücksichtigt werden. D. h. wurden bereits in einer Vorgängervariante Förderungen in Anspruch genommen, so werden die KfW-relevanten Investitionen von der maximal möglichen Investition der aktuellen Variante abgezogen. Einfluss hat dabei das Jahr der Umsetzung der Variante.
  • Mögliche förderfähige Kosten: Maximal mögliche Förderung nach Abzug der Fördersumme der vorherigen Sanierungsschritte.
  • BEG- relevante Kosten: Kosten der energetisch motivierten Investition.
  • Förderfähige Kosten: maximal förderfähiger Betrag.

Förderung:

  • Es kann zwischen der Kredit- und der Zuschussvariante gewählt werden, sofern das Förderprogramm das zulässt.
  • Zuschuss: Zuschuss in Abhängigkeit des Förderpaketes in Prozent und Euro.
  • ggf. Zuschuss-Bonus: Zusätzlicher Bonus in Abhängigkeit des Förderpaketes in Prozent und Euro (z.B. bei Biomasseheizungen der Emissions-Bonus).

Ergebnis:

  • Hier werden der förderfähige Betrag und der geldwerte Vorteil bei Inanspruchnahme des Förderprogrammes angezeigt. Der förderfähige Betrag entspricht der energetisch motivierten Investition und darf die maximal mögliche Förderung nicht übersteigen.